Presse

10.05.2021, 14:50 Uhr | CDU-Fraktion Berlin

Irrweg und erneute Mieter-Täuschung

++ Vergesellschaftung sieht die Landesverfassung nicht vor
++ CDU-Fraktion kündigt verfassungsrechtliche Überprüfung an

Die heute bekannt gewordenen Gesetzesvorschläge der Initiative ,Deutsche Wohnen enteignen‘, die nicht Gegenstand des Volksbegehrens sind, sind eine erneute Mieter-Täuschung. Eine Vergesellschaftung ist in der Verfassung Berlins nicht vorgesehen und daher verfassungswidrig. Die Berlinerinnen und Berliner hatten dies 1995 im Bewusstsein des DDR-Unrechts ausdrücklich so beschlossen. Abenteuerliche Finanzierungsvorgaben, die uns haushaltspolitisch in eine immer tiefere Krise treiben würden, sind daher überflüssig.

Burkard Dregger, Vorsitzender der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Die heute bekannt gewordenen Gesetzesvorschläge der Initiative ,Deutsche Wohnen enteignen‘, die nicht Gegenstand des Volksbegehrens sind, sind eine erneute Mieter-Täuschung. Eine Vergesellschaftung ist in der Verfassung Berlins nicht vorgesehen und daher verfassungswidrig. Die Berlinerinnen und Berliner hatten dies 1995 im Bewusstsein des DDR-Unrechts ausdrücklich so beschlossen. Abenteuerliche Finanzierungsvorgaben, die uns haushaltspolitisch in eine immer tiefere Krise treiben würden, sind daher überflüssig.

Der Senat hätte dieses Vorhaben nicht voreilig und unbedacht zulassen, sondern dem Verfassungsgerichtshof Berlins vorlegen müssen. Sobald uns das möglich ist, werden wir diesen Schritt nachholen. Statt immer neue Anläufe gegen unsere Verfassung zu unternehmen und dadurch Wohnungsbauunternehmen am Wohnungsbau zu hindern, sollte sich der Senat endlich mit diesen zusammensetzen und nach dem Vorbild von Hamburg ein Bündnis für mehr bezahlbare Wohnungen schmieden. Das schafft genau das, was Berlin braucht: Mehr bezahlbare Wohnungen.“