MIT Neukölln begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
„Für die MIT ist allerdings wichtig, dass die deutschen Berufsstandards maßgeblich sind und bleiben. Dieses Gesetz darf nicht zu einer Aushebelung der deutschen Qualitätsanforderungen führen“, so Klaus-Peter Mahlo weiter.
„Innerhalb von 3 Monaten können ausländische erworbene Berufsabschlüsse zukünftig auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss geprüft werden. Auch Teilanerkennungen sind möglich. Das Verfahren soll in der Regel von den Kammern durchgeführt werden. Die Kammern werden dann ermitteln, welche Weiterbildung gegebenenfalls notwendig ist“, so Klaus-Peter Mahlo abschließend.